Wald
Altholzinselprogramm Hessen
Ausgangslage
In den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts erfolgte verstärkt ein Holzeinschlag in älteren Buchenbeständen mit dem Ziel, langsam wachsende Laubholzbestände durch schneller wachsende Nadelholzbestände (Fichte, Douglasie) abzulösen.
Statt einer forstlich üblichen Umtriebszeit von 140 Jahren bei Buchen - das ist der Zeitraum, nach dem ein Buchenbestand abgeerntet sein sollte, da bei höherem Alter der Wertzuwachs geringer, der Wertverlust durch Alterung aber größer wird - versprach die wesentlich kürzere Umtriebszeit bei Fichten von 90 Jahren einen deutlich höheren Holzertrag pro Fläche.
Alte Buchen sind jedoch für eine Vielzahl von Tieren zwingende Voraussetzung für ihre Existenz in unseren Wäldern. So baut der Schwarzspecht als größter heimischer Specht seine Höhlen fast ausschließlich in Buchen, die bereits eine ansehnliche Stammstärke bzw. ein entsprechend hohes Alter, meist älter als 120-140 Jahre, aufweisen. Die Arten Dohle, Hohltaube, Rauhfusskauz, Fledermäuse, Hornissen, Wildbienen und viele andere sind Folgenutzer leerer Schwarzspechthöhlen. Ohne alte Buchen und den Quartiermeister Specht wäre unser Waldökosystem deutlich ärmer.
15.03.1976 Gutachten der HGON 'Zur Altholz-Erhaltung in Laubwäldern aus Gründen des Naturschutzes' weist auf die sich zuspitzende Situation für Großhöhlenbewohner und die Notwendigkeit hin, auf begrenzten Flächen die Umtriebszeit von 140 Jahre auf 240 Jahre zu verlängern (-> Bildung von Altholzinseln).
25.07.1977 Erlass des Hess. Ministers für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (HMLULF) an alle Forstämter Hessens, geeignete Flächen vorzuschlagen, um ein landesweites Netz von Altholzinseln zu etablieren.
Bis 1979 erfolgte die Ausweisung von 792 Objekten mit einer Gesamtfläche von 1.422 ha.
16.05.1979 Erlass des HMLULF zur Aktualisierung der Altholzinsel-Ausweisung mit dem Ziel, nur geeignete Altholzinseln auszuweisen, die die Voraussetzungen für Großhöhlenbrüter erfüllen. Eine Verdichtung des Netzes sei anzustreben.
Bis 01.01.1983 (Stichtag) erfolgte die Ausweisung von 882 Altholzinseln mit einer Gesamtfläche von 1.642 ha.
In den Folgejahren: eine forstliche Nutzung der Bestände unterblieb, je nach Qualität des Altholzes erfüllten die Bestände ihre Funktion. Weitere Altholzinseln wurden ausgewiesen.
1999 angeregt durch die HGON , erfolgt die Planung einer Pilotstudie zur Statusüberprüfung der Altholzinseln in ausgewählten Forstämtern des Burgwalds, der Rhön und des Spessarts.
2000 Durchführung der Statusüberprüfung durch die hess. Forstverwaltung unter Mitarbeit der HGON .
2001/2002 Überprüfung der Altholzinseln in allen hessischen Forstämtern durch Hessen-Forst.
Ergebnis
Derzeit bestehen in Hessen 958 Altholzinseln mit einer Gesamtfläche von 1.708 ha, von denen sich ca. 69 % in staatlichem und ca. 31 % in kommunalem Eigentum befinden. Nur 2 der Altholzinseln sind Privateigentum. Bei einer Durchschnittsgröße von 1,78 ha nehmen die Altholzinseln 0,19 % der hessischen Waldfläche ein. Das Durchschnittsalter der Buche auf diesen Flächen beträgt 173 Jahre, das der Eiche 168 Jahre. Das Alter liegt damit deutlich über dem ehemaligen Umtriebsalter. Dass nur 0,19 % der hessischen Waldfläche ca. 10 % der hessischen Schwarzspechtpopulation als Lebensraum dient, zeigt die wichtige Funktion des Instruments Altholzinsel im Waldnaturschutz. Auch die Arten Hohltaube, Dohle und Rauhfusskauz sind mit ebenfalls weit überdurchschnittlicher Häufigkeit in den Altholzinseln vertreten.
Der Nutzen für Fledermäuse, Hornissen, Wildbienen ist schwer zu quantifizieren, da die Erfassung schwierig ist. Er dürfte jedoch ebenfalls erheblich sein.
Adebars schwarzer Bruder
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