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13.Aug.2012 Resolution "Rücksichtnahme im Wald"
Der Wald muss viele Ansprüche erfüllen.
Er ist u.a.
- Wirtschaftsgrundlage für die Waldeigentümer
- Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten und
- der Erlebnis- und Erholungsraum für die Bevölkerung.Diese Ansprüche kann der Wald nur erfüllen, wenn sich alle gesellschaftlichen Gruppen auch weiterhin zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Wald bekennen und dieses Prinzip soweit wie nötig Eingang in das Waldgesetz findet. Auch künftig muss der Wald ein überwiegend ruhiger, störungsarmer Ort bleiben. Seine flächendeckende Beunruhigung muss vermieden werden.
Es ist außerordentlich erfreulich, dass täglich viele tausend Menschen die hessischen Wälder in ihrer Freizeit aufsuchen um dort z. B.
- zu wandern,
- zu reiten,
- Fahrrad- und Mountainbike zu fahren,
- zu fotografieren,
- Tiere und Pflanzen zu beobachten oder
- zu joggen.Dort wo im Laufe der Jahre die verschiedenen Erholungs-Ansprüche untereinander oder zu ökologischen und wirtschaftlichen Fragen in Konflikt geraten, muss eine Lenkung unter dem Prinzip der „Rücksichtnahme im Wald“ erfolgen. Vor einigen Jahren wurden aus diesem Gedanken z. B. die individuelle Kennzeichnung von Reiterinnen und Reitern und die Anlage spezieller Reitwege entwickelt.
Heute sehen wir in verschiedenen Landesteilen einen sehr schnell wachsenden Konflikt zwischen dem Mountainbike fahren und allen Formen der stillen Erholung und deshalb die Notwendigkeit für verbindliche Regelungen, die das Mountainbike fahren im Wald begrenzen. Dabei muss der Grundsatz gelten, dass der Stärkere auf den Schwächeren Rücksicht nimmt.
Traditionelle Fußpfade und schmale, speziell angelegte Wanderwege sollten ausschließlich zu Fuß begangen werden. Insbesondere in den Hanglagen der Mittelgebirge kommt es auf diesen Wegen sonst beim Begegnungsverkehr zwischen Mountainbike und Fußgänger zwangsläufig zu Gefahrensituationen.
Die Anlage spezieller Fahrtstrecken für Mountainbike-Sport kann eine Lösung des Problems darstellen, zumal mit der Anlage solcher Strecken auch die Kostenträgerschaft für die Instandhaltung geklärt wäre. So ließe sich auch sicherstellen, dass ökologisch sensible Waldbereiche geschont blieben.
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