Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.

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Vögel  Artenschutz 

HGON und BI "Wind-Wahn Villmar/Runkel" beziehen Stellung

Über 450 Arfurter wollen keine Windräder.

Der HGON-Arbeitskreis Limburg-Weilburg und die Bürgerinitiative Wind-Wahn Villmar/Runkel haben in einer gemeinsame Presserklärung Stellung zum Zeitungsartikel des WT bezogen, wonach bezogen, wonach über 450 Arfurter keine Windräder wollen.
Hier geht's zum Artikel auf Mittelhessen.de.
Der Vorsitzende des Arbeitskreises der HGON, Dieter Stahl und der Sprecher der BI Windwahn Villmar/Runkel gestern dazu gegenüber dem WT: 

"Fakt ist, dass die zuvor einen Windpark planende Firma Naturwerk, aufgrund der von der HGON durchgeführten Avifauna-Bestandserhebungen, die Pläne zur Errichtung von Windkraftanlagen aufgegeben hatte, da sie hat erkannte, dass in diesem Windkraft-Voranggebiet (VRG 1117) bei der Umsetzung der Pläne gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen würde.
Bürgermeister Kremer springt jetzt auf den Windkraftzug auf, obwohl das Stadtparlament Runkel unter dem ehemaligen Bürgermeister Bender noch beschlossen hatte, dass keine Windkraftanlagen gebaut werden sollten. Die HGON und auch die BI Wind-Wahn fragen sich, warum Bürgermeister Kremer (Runkel) scheinbar einen Alleingang ohne das Parlament unternimmt und nun offenbar den Bau von Windkraftanlegen befürwortet. 

Ist es ihm egal, dass die Bevölkerung diese schöne und wertvolle Landschaft die den Bürgern als Naherholungsgebiet dient, von der Firma Energiequelle sehr stark verändert werden soll? Ist es ihm egal, dass die Natur darunter leidet und Greifvögel, Fledermäuse u.a. Lebewesen geopfert werden? Ist es ihm egal, dass die Immobilienpreise in der Nähe der Windräder drastisch sinken werden? Ist es ihm auch egal, ob die dauerhafte Infraschallbestrahlung langfristig gesundheitliche Schäden hervorrufen kann?"

Gespannt sind sowohl die HGON wie auch die BI Wind-Wahn Villmar/Runkel auf das avifaunistische Gutachten für das VRG 1117. Dem Wunsch des Kartiererbüros Erhebungsdaten von der HGON zu bekommen, ist die HGON nicht nachgekommen um dann nach Abschluss der Erhebungen durch das Kartiererbüro deren Daten mit den eigenen Daten zu vergleichen und dementsprechende  Feststellungen an den RP Gießen zu übergeben. Für die HGON und die BI Wind-Wahn steht fest, dass die Avifauna aus artenschutzrechtlichen Bedenken zu sehr nachhaltig geschädigt würde. 

Im übrigen weist die HGON darauf hin, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 37 Schutz der Lebensstätten, §34 Biotopschutz und anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen verfahren werden muss.

In einem Urteil vom 04.März 2021 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Tötungs-, Fang- und Schädigungsverbote der FFH- und Vogelschutzrichtlinien nicht nur bei schlechtem Erhaltungszustand der Art gelten, sondern sich auch auf die einzelnen Tiere der geschützten Arten beziehen. Dieses Urteil wird auch Auswirkungen auf den Artenschutz in Deutschland haben, da faktisch keine Ausnahme vom Tötungsverbot mehr rechtlich zulässig ist.

Dieter Stahl - Arbeitskreis Limburg-Weilburg