Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.

Entdecken Neues Naturschutzgesetz zur ersten Lesung im Hessischen Landtag

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Neues Naturschutzgesetz zur ersten Lesung im Hessischen Landtag

Der HGON-Vorstand begrüßt den vorlegten Gesetzentwurf und den Fortschritt durch die 1. Lesung.

Der Entwurf  ist in weiten Teilen modern und zeitgemäß und schließt wichtige Lücken in der Zuständigkeit der Landesbehörden und trägt den zukünftigen Anforderungen zur Erhaltung der Biodiversität in Hessen Rechnung.
Besonders wichtig erachten wir die Paragraphen im Fünften Teil „Schutz der Wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und Ihrer Lebensstätten“. Es ist sehr positiv hervorzuheben, dass das neue Gesetz den Artenschutz nachhaltig stärkt. Die höhere Verbindlichkeit in Artenschutzprogrammen, die Fördergebiete Artenschutz, den gesetzlichen Horstschutz und die Managementgebiete sind zukunftsfähige Werkzeuge für die Verbesserung der Erhaltungszustände der gefährdeten Arten.
Auch der Schutz der wertvollen Lebensräume durch eine Konkretisierung der Natura-2000 Umsetzung, den Schutz von Mooren und Flussauen, der gesetzlichen Verankerung der Naturwaldentwicklungsflächen und die Stärkung des Biotopverbundes stellen jeweils wichtige Schritte für den Erhalt der Biodiversität in Hessen dar.
Wir begrüßen auch die Stärkung des ehrenamtlichen Naturschutzes durch die Naturschutzbeiräte bei den Oberen Naturschutzbehörden und die Beteiligung der Naturschutzvereinigungen bei der Aufstellung der Artenschutzprogramme.
Das Gesetz trägt zusätzlich auch zwei großen Themen unserer Zeit, dem Klimawandel und dem Insektensterben Rechnung. 
In den letzten Jahren gab es wichtige und gelungene Umstrukturierungen im Hessischen Naturschutz. Auch hier schafft der vorlegte Gesetzentwurf Klarheit und organisiert ein wirkungsvolles Gefüge an Aufgaben und Zuständigkeiten.

Dr. Tobias Erik Reiners - Vorsitzender HGON

 

Hinweis:

Die Pressemitteilung des hessischen Umweltministeriums sowie Informationen zum Gesetzesentwurf finden Sie hier:
Hinz bringt Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes in den Landtag ein

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