Artenhilfskonzept für die Europäische Turteltaube in Hessen
Das Artenhilfskonzept wurde veröffentlicht und steht zum Download bereit.
Auf europäischer Ebene wurde bereits im Mai 2018 ein internationaler Aktionsplan zum Schutz der Europäischen Turteltaube (Streptopelia turtur) von der Europäischen Union verabschiedet, im Jahr 2022 wurde nun auch ein Artenhilfskonzept für diese Art speziell für Hessen erstellt.
Artenhilfskonzepte wurden bereits für verschiedene Tier- und Pflanzenarten in Hessen erstellt und enthalten i.d.R. eine ausführliche Analyse der aktuellen Situation, u.a. Verbreitung, Populationsgröße, oder Gefährdungsursache. Der Schwerpunkt der Artenhilfskonzepte liegt in der Definition von konkreten Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen für die entsprechende Art.
Schutz der Turteltaube in Hessen – Artenhilfskonzept jetzt online
Das Artenhilfskonzept für die Turteltaube wurde erstellt, da diese Wildtaubenart in Hessen als „stark gefährdet“ eingestuft ist und zu einer der am stärksten abnehmenden Arten zählt. Zudem trägt Hessen eine besondere Verantwortung für diese Art, da mehr als 10% des bundesdeutschen Bestands an Turteltauben in Hessen vorkommt.Die Auswertung der Bestandsgröße im Artenhilfskonzept schätzt den aktuellen Turteltaubenbestand in Hessen auf etwa 350 bis 1.050 Reviere/Brutpaare (Erfassungszeitraum 2020 bis 2022). Dies entspricht einer Abnahme von etwa 10 bis 30% gegenüber den Bestandszahlen aus 2016 (Schätzung 500 bis 1.500 Reviere/Brutpaare). Bei der Auswertung der aktuellen Verbreitung der Turteltaube im Rahmen des Artenhilfskonzeptes zeigte sich, dass flächendeckendere Vorkommen vor allem noch in der westlichen Hälfte Hessens auftreten, während es sich in den östlichen Landkreisen eher um vereinzelte Vorkommen handelt und die Verluste an besetzten Gebieten hier stärker ausgeprägt zu sein scheinen.
Um die Turteltaube langfristig als Brutvogel der hessischen Avifauna zu erhalten, werden im Artenhilfskonzept Hilfsmaßnahmen insbesondere zur Schaffung und Optimierung essenzieller Habitatstrukturen in den hessischen Brutgebieten benannt. Diese Maßnahmen umfassen hauptsächlich die Verbesserung der Nahrungsverfügbarkeit, insbesondere der für die Turteltauben relevanten Wildkräuterarten, z.B. über die HALM-H.2 Fördermaßnahme „Turteltauben-Brache“, und der Wasserverfügbarkeit sowie die Anlage und Optimierung von Nistmöglichkeiten.
Das Artenhilfskonzept für die Europäische Turteltaube in Hessen, welches im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte Hessen (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) erstellt wurde, kann auf der Homepage des HLNUG heruntergeladen werden: Artenhilfskonzept Turteltaube
Dank an alle Mitwirkenden der Turteltauben-Erfassung
Für die Erstellung des Artenhilfskonzeptes war ein Überblick über die aktuelle Verbreitungssituation der Turteltaube in Hessen äußert wichtig. Da die dafür notwendige Kartierung möglichst viele Gebiete in Hessen umfassen sollte, erfolgte über verschiedene Wege und Institutionen, auch über die HGON, ein Aufruf zur Mithilfe bei der Turteltauben-Erfassung. Ein herzlicher Dank ergeht an alle Personen, die diesem Aufruf gefolgt sind und somit wichtige Daten zum Vorkommen der Turteltaube in Hessen und zur Erstellung des Artenhilfskonzeptes beigetragen haben. Um die Entwicklung des Vorkommens der Turteltaube auch in Zukunft verfolgen zu können, bitten wir weiterhin alle Turteltaubennachweise über Ornitho zu melden, optimalerweise mit Angabe eines Brutzeitcodes.
Dr. Yvonne Schumm - Justus-Liebig-Universität Gießen