Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.

Entdecken Einwände von BUND & HGON bestätigt!

Presse  Vögel 

Einwände von BUND & HGON bestätigt!

Pressemitteilung vom 14. Mai 2021: VGH Kassel verfügt erneuten Baustopp für die Amazonhalle in Echzell.

Die Bauarbeiten für die Amazonhalle bei Echzell im Wetteraukreis müssen weiter ruhen. So hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel am 12. Mai 2021 auf Beschwerde des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) entschieden. „Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für den Naturschutz. Nun ist das ausgewiesene Vogelschutzgebiet wieder für die Vögel sicher und die rücksichtslose Bebauung für die riesige Logistikhalle unmittelbar am Rand des Schutzgebietes darf nicht fortgesetzt werden“, sagt Dr. Werner Neumann, Vorstandsmitglied des BUND Hessen. Der Umweltverband begrüßt darüber hinaus, dass der Beschluss aus Kassel endlich eine wichtige formale Rechtsfrage im Sinne des Naturschutzes entschieden hat.

Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die Baugenehmigung sich als offensichtlich rechtswidrig erwiesen habe, weil keine ausreichende Prüfung der hinsichtlich des Naturschutzes zu erwartenden Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet Horloffaue durchgeführt wurde. Da die von der Naturschutzbehörde des Wetteraukreises durchgeführte FFH-Vorprüfung nicht den erforderlichen Standards entsprochen habe, muss die Fortführung des Bauvorhabens gestoppt werden. Unter anderem beanstandete der VGH, dass die Verträglichkeitsprüfung des Wetteraukreises ohne Besichtigung des Gebiets vor Ort vorgenommen wurde. Ein Vorhaben kann jedoch, so der VGH, ausschließlich naturschutzfachlich beurteilt werden, wenn zuvor Bestandsaufnahmen vor Ort durchgeführt wurden. Dieses Vorgehen ist standardmäßig bei einer Verträglichkeitsprüfung. 

Der BUND Hessen hatte bereits im November 2020 kritisiert, dass die durch den Wetteraukreis zugunsten des Investors durchgeführte Vorprüfung zur Naturverträglichkeit des Vorhabens nicht hinreichend genau durchgeführt worden sei, was nun vom VGH bestätigt wurde. Da das Bauvorhaben direkt neben dem NATURA 2000-Vogelschutzgebiet der Horloffaue und weiteren Schutzgebieten liegt, seien erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Jahr 2008 hatte die Naturschutzbehörde des Wetteraukreises noch festgestellt, dass aufgrund der Nähe zum NATURA 2000-Gebiet eine Bebauung „keine Chance“ hätte.

Hintergrund

Gestritten wird über die Auswirkungen einer riesigen Logistikhalle, die schon auf Grund ihrer gewaltigen Größe (inkl. Parkhaus) von 128 Metern Länge, ca. 100 m Breite und 12,5 Metern Höhe weite Teile des benachbarten EU-Vogelschutzgebiets als Lebensraum für bedrohte Vögel entwerte. Sie würde einen wichtigen Rastplatz von Kranichen zerstören und die Vorkommen weiterer seltener Vogelarten wie Grauammer und Bekassine gefährden. Die Logistikhalle würde ihnen Lebensraumansprüche nehmen, sodass die Vögel aus einem weiten Areal mitten im Schutzgebiet vertrieben würden. Das Bauvorhaben gefährdet darüber hinaus auch die geschützte Fischart Schlammpeitzger. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an verschiedene Natura 2000-Gebiete an (FFH 5519–304, Horloffaue zwischen Hungen und Grund-Schwalheim, NSG 1440015, Mittlere Horloffaue, VSG 5519–401 Wetterau, NSG 1440034 Burg bei Unter-Widdersheim, FFH 5520-304 Basaltmagerrase am Rand der Wetterauer Trockeninsel).

Nachdem der BUND Hessen in Kooperation mit der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) im November 2020 einen Baustopp für die Amazon-Logistikhalle in Echzell erreicht hatte, wurde dieser im Februar durch das Verwaltungsgericht Gießen wieder aufgehoben. Nun ist der Hessische VGH der Beschwerde des BUND gefolgt und hat den Baustopp wieder angeordnet.

Pressekontakt:
Dr. Werner Neumann, Mitglied im BUND-Landesvorstand | Tel.: 0172 66 73 815