Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.

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Entscheidung nicht nachvollziehbar!

Verwaltungsgericht Gießen hebt Baustopp für den Bau der Amazonhalle in Echzell auf.

Mit Unverständnis reagiert der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen (VG Gießen) vom 08. Februar 2021 mit dem es die Fortsetzung der Bauarbeiten für die Amazon Logistikhalle unmittelbar neben einem der wertvollsten Feuchtgebiete in Hessen erlaubt.

Dr. Werner Neumann, Vorsitzender des Kreisverbandes Wetterau und Vorstandsmitglied des BUND Hessen: „Die Entscheidung ist de facto ein schwerer Schlag gegen den europäischen Naturschutz. Wir werden genau prüfen, welche Rechtsmittel den Baustopp wieder herstellen können. Das umstrittene Gebiet in der Horloffaue ist sowohl als EU-Vogelschutzgebiet als auch als europäisches Naturschutzgebiet rechtlich gesichert.“ Der BUND, der zusammen mit der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) Klage erhoben hatte, befürchtet, dass die vom Wetteraukreis genehmigte Halle schon auf Grund ihrer gewaltigen Größe (inkl. Parkhaus) von 128 Metern Länge, ca. 100 m Breite und 12,5 Metern Höhe weite Teile des benachbarten EU-Vogelschutzgebiets als Lebensraum für bedrohte Vögel entwerte. „Zum Beispiel brauchen die hier zahlreich rastenden Kraniche weiträumig freie Sicht. Die Logistikhalle würde ihnen diese Ansprüche nehmen, sodass die Kraniche aus einem weiten Areal mitten im Schutzgebiet vertrieben würden“, erläutert Dr. Neumann.

Der BUND hatte, unterstützt durch die HGON, im Juli 2020 Widerspruch gegen die Baugenehmigung des Wetteraukreises eingelegt und im November 2020 zunächst einen vorläufigen Baustopp bewirkt. Diesen hat das Gericht am 08.02.2021 aufgehoben.

Die rechtlichen Details sind nicht einfach nachzuvollziehen. „Wer der Natur zu seinem Recht verhelfen will, spürt sehr schnell, wie  schwach das Naturschutzrecht gegenüber Bauvorhaben aller Art ist. Nicht einmal in den Schutzgebieten wird den Tieren und Pflanzen ein konsequenter Schutz gewährt“, stellt Dr. Werner Neumann fest.

Die einzelnen Stufen des Rechtsstreits

 Der BUND und die HGON hatten kritisiert, dass für das Bauvorhaben  die im Gesetz vorgesehene FFH-Verträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens auf die Vögel im direkt angrenzenden Vogelschutzgebiet Wetterau und dem FFH-Gebiet Horloffaue nicht stattgefunden habe. Dies wurde durch das Gericht bestätigt. Im Januar 2020 legte der vom BUND beklagte Wetteraukreis eine so genannte FFH-Vorprüfung vor, die von der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises erstellt worden war. Diese verneinte die Notwendigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen eigentlichen Verträglichkeitsprüfung. BUND und HGON zeigten dem Gericht auf, dass diese Vorprüfung unzureichend war.

Das Verwaltungsgericht Gießen ist jedoch nicht auf die naturfachlichen Argumente eingegangen. Es kam stattdessen zu dem Ergebnis, dass an eine FFH-Vorprüfung nicht die strengen Maßstäbe anzulegen seien, die das Gesetz für die eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung fordere. Problem ist gemäß BUND, wenn die Vorprüfung weniger genau ist, dass damit erhebliche Beeinträchtigungen übersehen werden können.

Seltsam sei, so Neumann, dass nun ausgerechnet die Untere Naturschutzbehörde des Wetteraukreises, die Arbeit für den Investor übernommen hat. Dies werfe auch die politische Frage auf, welche Rolle der Wetteraukreis hier eingenommen hat.

 

Dr. Werner Neumann, Mitglied im Landesvorstand | Tel. 0172 66 73 815
Pressestelle BUND Hessen