Landesregierung sieht Biber als Problem, statt als wichtigen Bestandteil im Ökosystem
Mehrere hundert Jahre lang lebten in Hessen keine Biber mehr in freier Natur. Erst seit Ende der 1980er Jahre sind sie wieder bei uns heimisch und das nur dank einer gezielten Wiederansiedlung. Ihre Anwesenheit birgt viele Vorteile: Durch ihre Arbeit verbessern sie Lebensräume, fördern die Artenvielfalt und helfen dabei, Flüsse und Landschaften natürlicher zu gestalten. Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) und die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) kritisieren deshalb die Pläne der Landesregierung. Diese will es mit einer neuen Ausnahmeverordnung künftig einfacher machen, Maßnahmen gegen den Biber zu ergreifen, ihn zu vergrämen oder sogar zu entnehmen.
Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Die geplante Verordnung ist fachlich nicht notwendig, schafft rechtliche Unklarheiten und widerspricht zudem dem strengen Schutzstatus des Bibers. Statt ihn als wichtigen Bestandteil des Ökosystems zu betrachten, wird er als Schädling gesehen.“
Nach dem Verordnungsentwurf dürfen verschiedene berechtigte Personen – die meist selbst angeblich betroffen sind – entscheiden, ob ernste oder erhebliche Schäden durch die Lebensweise des Bibers entstanden sind und ob deswegen Maßnahmen gegen den Biber nötig sind. Aufgrund unklarer und vager Vorgaben im Verordnungsentwurf zu den erforderlichen Fachkenntnissen besteht die Gefahr, dass diese berechtigten Personen auch ohne ausreichende Expertise eigenständig über die zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden. Anschließend dürfen sie diese auch noch selbst umsetzen oder beauftragen – bis hin zur Veranlassung von Entnahmen, d. h. dem gezielten Abschuss von Bibern. Die zuständigen Naturschutzbehörden müssen darüber nur noch im Nachhinein informiert werden, die aktuell mit ihrer Expertise für die Bewertung von Schäden und notwendige Maßnahmen zuständig sind.
Inga Hundertmark und Dr. Nils Stanik, Vorsitzende der HGON: „Ohne die vorherige Einbindung der Naturschutzbehörden und umfassende fachliche Expertise droht, dass Maßnahmen schnell über das notwendige Maß hinausgehen, vermeidbare Schäden an der Biberpopulation entstehen und Tiere mit ihren Familienverbänden erheblich beeinträchtigt werden. Dies kann zu Verstößen gegen das Artenschutzrecht führen. Eine Regelung in dieser Form ist daher nicht akzeptabel.“
Zudem stellt sich die Frage, wie die Verordnung grundsätzlich mit den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU vereinbar sein soll, die verlangt, einen günstigen Erhaltungszustand des Bibers wiederherzustellen und zu sichern. In vielen Teilen Hessens gibt es bislang keine oder nur wenige der Nager – sodass dort nicht von einem günstigen Erhaltungszustand auszugehen ist. „Der Entwurf enthält keine Angaben zum tatsächlichen Bestand und macht auch keine Aussage zur Zahl der jährlichen Entnahmen, mit denen gerechnet wird. Zudem fehlt die Angabe, wie groß die Referenzpopulation für einen günstigen Erhaltungszustand in Hessen sein muss. Ohne solche klaren Vorgaben können die Auswirkungen der Verordnung weder fachlich nachvollziehbar dokumentiert noch im Hinblick auf die Wahrung und Wiederherstellung des Erhaltungszustands überprüft werden“, kritisiert Jörg Nitsch.
Dass lokal Konflikte mit dem Biber auftreten, bestreiten BUND Hessen und HGON nicht. Die Verbände betonen jedoch, dass es bereits ein funktionierendes Vorgehen und etablierte Lösungen in Konfliktfällen gibt, die weiterentwickelt statt durch neue Regelungen geschwächt werden sollten. „Entscheidend ist, bestehende Konflikte mit dem Biber sachgerecht zu lösen – vor allem dort, wo sie die Infrastruktur, wie Kläranlagen oder die Wasserversorgung, betreffen. Die geplante Verordnung sorgt für Unruhe und stellt das langjährig bewährte Bibermanagement in Hessen infrage. Bisher arbeiten Expert*innen gemeinsam mit den Betroffenen an der Lösung von Konflikten. Doch genau dies wird durch die Verordnung erschwert oder gar unmöglich“, betonen Inga Hundertmark und Dr. Nils Stanik.
Der Biber wird in der neuen Verordnung einseitig als Problemverursacher dargestellt, seine vielfältigen positiven Effekte auf Natur und Landschaft bleiben hingegen unberücksichtigt. Dazu zählen insbesondere das Klima schützende Beiträge zur Grundwasserneubildung und zum Wasserrückhalt, positive Effekte für den Hochwasserschutz sowie die Förderung der Biodiversität durch die Schaffung strukturreicher, dynamischer Lebensräume, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten zugutekommen. Darüber hinaus unterstützen Biber durch ihre Bautätigkeit die natürliche Entwicklung und Renaturierung von Gewässern und Auen. Der Biber hilft uns dabei, die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie landespolitischer Programme wie „100 Wilde Bäche“ zu erreichen. „Die Landesregierung sollte die Rückkehr des Bibers schätzen, statt ihn mit dieser Verordnung pauschal als Problem darzustellen“, erklärt Jörg Nitsch.
Für Rückfragen
BUND Hessen: Josephin Bruhn, Naturschutzreferentin, Tel.: 0176-85911130, josephin.bruhn(at)bund-hessen.de
- HGON: Dr. Nils Stanik, Inga Hundertmark, Vorsitzende der HGON, Tel.: 06008-1803, info(at)hgon.de