Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.

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Rote Liste

Die Roten Listen sind Verzeichnisse gefährdeter, vom Aussterben bedrohter und ausgestorbener Tier- und Pflanzenarten. Sie sind wissenschaftliche Fachgutachten, in denen der Gefährdungsstatus für eine Organismengruppe und einen bestimmten Bezugsraum, beispielsweise ein Bundesland, dargestellt ist.

Um eine möglichst große Objektivität und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Arten anhand eines vorgegebener Kriterienschemas bewertet. Dieser bezieht sich vor allem auf die Bestandsgröße sowie die Bestandsentwicklung, wobei hier nochmals zwischen der langfristigen (etwa in den letzten 100 Jahren) und der kurzfristigen (die der zurückliegenden 10 bis 25 Jahre) unterschieden wird.

Informationsquelle der Öffentlichkeit

Die Roten Listen dienen unter anderem der Information der Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten und Biotope, als Argumentationshilfe für raum- und umweltrelevante Planungen, zeigen Handlungsbedarf im Naturschutz auf und erhöhen den politischen Stellenwert des Naturschutzes. Insbesondere im planerischen Zusammenhang ist auch der sog. „Erhaltungszustand“ der Arten von wesentlicher Bedeutung, der bei der Erstellung der neuen Roten Liste der Brutvögel ergänzend aktualisiert wurde.

Traditionell werden Rote Listen für Brutvögel seit etwa den 1970er Jahren erstellt, eine bundesweite Bearbeitung auch der Rastvögel erfolgte erstmals vor wenigen Jahren. Die HGON gibt die Rote Liste der bestandsgefährdeten Brutvögel in Hessen traditionell zusammen mit der Staatlichen Vogelschutzwarte heraus, so auch die im Dezember 2023 veröffentlichte neue, 11. Fassung für Hessen, die zu folgenden Ergebnissen führte:

Aktuelle Bilanz

In Hessen gibt es 220 Brutvogelarten, von denen 190 als regelmäßige und wildlebende Brutvogelarten zählen. Davon sind in Hessen

  • 29 Arten ausgestorbene (Kategorie RL 0) und betrifft teils schon lange ausgestorbene Arten wie z.B. Blauracke, Kampfläufer, Rohrdommel, Schlangenadler oder der Steinrötel, aber auch Arten, die erst im Laufe der letzten Jahre seit der letzten Roten Liste (2014) verschwunden sind wie z. B. Haselhuhn, Uferschnepfe oder der Brachpieper.
  • Als vom Aussterben bedroht (Kategorie RL 1) gelten 27 Arten, darunter schon längere Zeit Arten wie Bekassine, Knäkente, Tüpfelsumpfhuhn, Zwergdommel, Nachtschwalbe oder die Haubenlerche. Erstmals mussten aber auch Reiherente, Schleiereule, Beutelmeise, Gelbspötter und der Alpenbirkenzeisig in diese Kategorie eingestuft werden.
  • Als stark gefährdet (Kategorie RL 2) wurden 14 Arten eingestuft, darunter erstmals Arten wie z.B. Kuckuck, Waldohreule, Teichrohrsänger oder die Rohrammer, betraf aber auch vier Arten, die aus der RL 1 entlassen werden konnten (Wachtelkönig, Wiedehopf, Drosselrohrsäger und die Grauammer).
  • Als gefährdet (Kategorie RL 3) wurden 21 Arten eingestuft, darunter erstmals auch bisher ungefährdete Arten wie Wasseramsel und Gebirgsstelze, aber auch Arten wie Wachtel, Stockente oder Feldlerche, betraf aber auch Arten, die aus der RL 1 bzw. RL 2 entlassen werden konnten wie z.B. Wendehals, Grauspecht, Heidelerche oder Gartenrotschwanz.

Weitere Kategorien betreffen nur punktuell brütende Vogelarten (Kategorie R) wie Heringsmöwe, Karmingimpel, Rothalstaucher oder Schlagschwirl sowie die Vorwarnliste (Kategorie V), die jedoch kein Bestandteil der Roten Liste ist, für die aber bei fortlaufend negativer Entwicklung eine Einstufung in eine der Gefährdungskategorien zu erwarten ist.

Ungefährdet sind 76 Arten und daher nur noch 40 % aller Brutvogelarten.

Die aktuelle Rote Liste der Brutvögel in Hessen findet sich hier zum Download:
Rote Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens / 2021 / 11. Fassung