Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.

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Rote Liste

Die Roten Listen sind Verzeichnisse gefährdeter, vom Aussterben bedrohter und ausgestorbener Tier- und Pflanzenarten. Sie sind wissenschaftliche Fachgutachten, in denen der Gefährdungsstatus für eine Organismengruppe und einen bestimmten Bezugsraum, beispielsweise ein Bundesland, dargestellt ist.

Um eine möglichst große Objektivität und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Arten anhand eines vorgegebener Kriterienkatalogs bewertet. Dieser bezieht sich vor allem auf die Bestandsgröße und die langfristige (etwa in den letzten 100 Jahren) und kurzfristige (die der zurückliegenden 10 bis 25 Jahre) Bestandsentwicklung.

Informationsquelle der Öffentlichkeit

Die Rote Listen dienen unter anderem der Information der Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten und Biotope, als Argumentationshilfe für raum- und umweltrelevante Planungen, zeigen Handlungsbedarf im Naturschutz auf und erhöhen den politischen Stellenwert des Naturschutzes (https://www.bfn.de/themen/rote-liste.html).

Traditionell werden seit den 1970er Jahren Rote Listen der Brutvögel erstellt, eine bundesweite Bearbeitung auch der Rastvögel erfolgte erstmals vor wenigen Jahren. Die HGON gibt die Rote Liste der bestandsgefährdeten Brutvögel in Hessen traditionell zusammen mit der Staatlichen Vogelschutzwarte in Frankfurt heraus.

  • In Hessen ausgestorbene Brutvögel (Kategorie 0) sind zum Beispiel Auer- und Birkhuhn, Blauracke, Kampfläufer, Kornweihe, Purpur- und Nachtreiher, Schlangenadler, Steinrötel oder Steinsperling.
  • Als vom Aussterben bedroht (Kategorie 1) eingestuft werden Bekassine, Kiebitz, Knäk-, Krick- und Löffelente, Wiedehopf, Wiesenpieper oder Raubwürger. „Stark gefährdet“ (Kategorie 2) sind Baumpieper, Gartenrotschwanz oder Rebhuhn
  • Als gefährdet (Kategorie 3) gelten Kuckuck, Rauch-und Mehlschwalbe, Zwergtaucher oder Schwarzstorch.

Weitere Kategorien betreffen nur punktuell brütende Vogelarten (Kategorie R) wie Heringsmöwe, Karmingimpel, Rothalstaucher oder Schlagschwirl sowie die Vorwarnliste (Kategorie V). Arten der Vorwarnliste sind noch kein Bestandteil der Roten Liste, doch ist bei fortlaufend negativer Entwicklung eine Einstufung in eine der anderen Kategorien zu erwarten.