Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.

NilgansZu Unrecht am Pranger

Nilgans – zu Unrecht am Pranger

Invasive Arten sind im Vergleich zu anderen Gefährdungsfaktoren und den dadurch ausgelösten dramatischen Bestandsverlusten nur ein Randproblem. Keinesfalls darf die Beschäftigung mit Neozoen dazu führen, die eigentlichen Bedrohungsursachen für die Biodiversität, allen voran die moderne Intensivlandwirtschaft, zu relativieren oder von ihr abzulenken. Ebenso muss klar sein, dass die Aufwendung von Mitteln für den Umgang mit Neozoen nicht auf Kosten des Naturschutzhaushaltes gehen.

Zudem ist die Verfolgung von Neozoen aus Naturschutzsicht oft mit massiven Eingriffen und Störungen verbunden, die auch andere Arten in Mitleidenschaft ziehen. Außerdem wird mit der Betonung der vermeintlichen Wirkung invasiver Arten dem Irrglauben Vorschub geleistet, dass sich die Bestandssituation gefährdeter Arten durch die Bekämpfung von Prädatoren oder Konkurrenten tatsächlich verbessern ließe.

Naturschutzproblem Nilgans?

Verschiedene Untersuchungen zeigen eindeutig, dass die Nilgans kein Naturschutzproblem ist. Lediglich an naturfernen Parkgewässern sind Einflüsse auf andere Wasservogelarten möglich, während in Naturschutzgebieten keine Beeinträchtigungen anderer Arten durch Nilgänse dokumentiert wurden. Bekanntestes Beispiel ist das NSG Bingenheimer Ried mit einer Brutpopulation von teils mehr als 80 Grauganspaaren, insgesamt acht Entenarten und einer Vielzahl weiterer bedrohter Vogelarten der Feuchtgebiete. Hier brüten bis zu sechs Nilganspaare und es rasten zeitweise mehrere hundert Nilgänse (im Herbst 2017 sogar etwa 1.000). Störungen und Beeinträchtigungen der anderen Arten im Gebiet durch Nilgänse sind hier nicht bekannt.

Es überrascht deshalb auch nicht, dass der Ruf nach Verfolgung der Nilgans vor allem aus städtischen Bereichen kommt. Dort wird die Nilgans als störend empfunden, wegen ihres Kots oder ihrer Furchtlosigkeit. Viele Probleme im Zusammenleben von Mensch und Nilgans ließen sich durch konsequentes Fütterungsverbot verbunden mit dem Verzicht auf allzu häufige Mahd der besuchten Wiesen bereits lösen, denn die Vögel lieben das üppige städtische Nahrungsangebot und kurzrasige Flächen.

Monitoring 

Wichtig bleibt in jedem Fall, dass wir das Monitoring heimischer wie gebietsfremder Vogelarten konsequent fortführen, um auf gegebenenfalls eintretende Veränderungen reagieren zu können. Wir wirken auch mit an einem Frühwarnsystem für gebietsfremde Vogelarten. Über ornitho gemeldete gebietsfremde Arten, die von der EU-Kommission als invasiv gelistet sind, werden sofort der zuständigen Staatlichen Vogelschutzwarte mitgeteilt.

Neozoen in Hessen

Hier geht's zur Position der HGON zum Thema "Neozoen":
HGON-Position