Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.

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Vögel 

Illegaler Vogelfang in Obertshausen

Gerichtsurteil zu Fall eines illegalen Vogelfangs im Jahr 2019 gefällt.

Am 24.10.2019 wurde Herrn Peter Erlemann durch einen Zufall mitgeteilt, dass in einem Garten in Obertshausen im Landkreis Offenbach Singvögel gefangen werden. Nach einer unbemerkten Ortsbesichtigung wurden Vogelschutzwarte (VSW), Untere Naturschutzbehörde (UNB) und Regierungspräsidium Darmstadt (RP) informiert. Wie sich zeigte, befand sich im Garten eine große Voliere, auf deren Dach eine Drahtfalle aufgebaut war. Um Vögel anzulocken wurde diese mit Futter ausgelegt. Sobald sich ein Vogel darin befand konnte mit Hilfe eines Seiles, das ins Haus führte, die Klappe geschlossen werden.

An einem Ortstermin am 5.11.2019 mit Polizei, Veterinäramt, RP und UNB wurden die Fangvorrichtungen sichergestellt und 20 in Volieren gesperrte Vögel freigelassen. Dabei handelte es sich um vier Stieglitze, vier Grünfinken, fünf Erlenzeisige sowie um je einen Buchfink, Bluthänfling und Kleiber. In vier weiteren kleinen Käfigen saß jeweils ein Rotkehlchen. Es wurde daraufhin Strafanzeige erstattet.

Am 30.04.2020 wurde von der Staatsanwaltschaft Darmstadt mitgeteilt, dass das Verfahren gegen den Vogelfänger eingestellt wird, da kein begründeter Tatverdacht besteht. Die Begründung: Die durchgeführten Ermittlungen konnten letztlich einen Tatnachweis nicht mit der für die Anklageerhebung zwingend erforderlichen hinreichenden Sicherheit erbringen. Die UNB hat in der Folge ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Am 30.03.2021 sagte Peter Erlemann vor Gericht als Zeuge aus. Das rechtskräftige Urteil lautete schließlich: 700 Euro Strafe und die Übernahme aller Verfahrenskosten. Damit ist die betroffene Person doch glimpflich davongekommen. In einem vergleichbaren Verfahren in Nordrhein-Westfalen musste ein Beklagter 4.000 Euro zahlen.

 

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