Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.

Bußgelder

Bußgelder

Hessens Natur helfen – ganz einfach durch die Zuweisung von Geldauflagen!

Zahlreiche Gerichtsverfahren an Amts- oder Landgerichten oder Ermittlungen bei den Staatsanwaltschaften enden mit einer Geldauflage (Bußgeld) für den Beklagten. Diese Geldauflagen können der Staatskasse oder gemeinnützigen Organisationen zugewiesen werden.

Geldauflagen, die der HGON zugute kommen, helfen direkt Hessens Natur und sichern wichtige Naturschutzprojekte vor Ort. Geldauflagen sind inzwischen ein wichtiger Baustein unserer Finanzierung, gerade in Zeiten knapper Kassen.
 
Die HGON ist in der Liste der zuweisungsberechtigten Organisationen beim OLG Frankfurt eingetragen und erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen. Zuweisenden Gerichten und Staatsanwaltschaften stellen wir gerne vorbereitete Unterlagen (spezielle Überweisungsvordrucke und Adressaufkleber) zur Verfügung. Eine schnelle und korrekte Abwicklung sind für uns selbstverständlich. Bei Zahlungseingang oder Zahlungsverzug informieren wir die zuweisende Stelle umgehend.  

Sie sind zur Zahlung einer Geldauflage verpflichtet worden?

Dann bedanken wir uns im Voraus für Ihre fristgerechte Zahlung. Ihre Geldauflage kommt der hessischen Natur zugute. Auch wenn Ihre Zahlung nicht ganz freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür.

Für Ihre Zahlung dürfen wir Ihnen keine Spendenbescheinigung ausstellen. Auch sind wir rechtlich nicht in der Lage mit Ihnen über Ratenzahlungen oder einem möglichen Aufschub einer Zahlung zu verhandeln. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht.
Direkt nach Eingang Ihrer Zahlung informieren wir das zuständige Gericht. 

Bitte überweisen Sie ausschließlich auf folgendes Konto:

Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE79 5139 0000 0084 7168 04
BIC: VBMHDE5F
 
Die Angabe des Aktenzeichens erleichtert uns die Zuordnung, nur dann können wir die zuweisende Stelle umgehend benachrichtigen.